Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Besuchs‐ und Schutzregeln
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
mit der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden für Ihren Besuch in unserer Einrichtung verschiedene Regelungen festgelegt.
Für Ihren Besuch in unserer Einrichtung müssen Sie einen negativen Schnelltest vorweisen. Der Schnelltest darf max. 24 Stunden alt sein.
Es gilt aktuell die Pflicht, eine FFP 2 Schutzmaske zu tragen.
Neben den neuen Regeln sind auch die bisherigen weiterhin einzuhalten:
- Jeder Besucher füllt bei jedem Besuch ein Kontaktdatenblatt aus
- Ein Besuch ist nur dann möglich, wenn keine Erkältungssymptome, Husten, Schnupfen, Atemnot/Kurzatmigkeit, Muskel‐ und Gelenkschmerzen, Fehlen von Geruchs‐ und Geschmackssinn, Kopfschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Hautausschlag etc. bestehen
- Bitte halten Sie sich unbedingt an die allgemeinen Schutz‐ und Hygienebestimmungen (Händedesinfektion, Maske, Abstand, Lüften)
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das Wohlergehen unserer Bewohnerinnen und Bewohner liegt uns sehr am Herzen, daher bedanken wir uns sehr für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Direktorin Lisa Nicolai